Warum sollen Elektroautos künstlich Lärm erzeugen?

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Wir Menschen leiden bei viel Verkehr nicht nur unter Lärm. Eine probate Abhilfe sind Fahrzeuge mit Elektromotor, die außer dem Fahrgeräusch bei niedrigen Geschwindigkeiten praktisch fast lautlos daher kommen.

Gerade im Stadtverkehr ist die Geräuschlosigkeit vielleicht ein großes Problem und kann zu Unfällen mit hohen Folgekosten führen. Heute ist es so, dass Menschen mit gesunden Gehör und Augen fühlen, dass ein Fahrzeug naht. Doch bei einem Fahrzeug mit Elektroantrieb, sei es PKW, StreetSCooter der DHL oder Roller mit Elektroantrieb hört man keine Geräusche bei sich nähernden Fahrzeugen. Das ergibt neue Gefahren nicht nur für Sehbehinderte und Radfahrer. Sie können sich nicht mehr auf ihre Ohren verlassen.

StreetScooter am Post-Verteilzentrum
StreetScooter am Post-Verteilzentrum

Das Problem fehlender Geräusche wurde erkannt

USA: Nach jahrelanger Diskussion in den USA hat die Verkehrsaufsichtsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) eine Vorschrift erlassen, dass vom Jahr 2019 an alle neuen Elektro- und Hybridautos mit vier Rädern und einem Gewicht von unter 4,5 Tonnen ein künstliches Geräusch (Sound Emitting Device) erzeugen müssen, wenn sie langsam fahren, vorwärts und rückwärts. Die künstlich erzeugte Geräuschkulisse bis maximal 30 km/h (22 Meilen/h) muss mehrere Bandbreiten von Tonhöhen abdecken. Außerdem muss das Geräusch lauter werden, wenn das Fahrzeug schneller fährt. Dieses künstliche Geräusch soll auch im Stand erklingen, sobald der Motor eingeschaltet ist.

EU: Eine Richtlinie der EU sieht ebenfalls die verbindliche Einführung eines sogenannten “Akustischen Fahrzeugwarnsystems” (Acoustic Vehicle Alerting System, AVAS) bis Juli 2019 vor. Zwei Jahre später hat diese Regel auch Gültigkeit für alle Modelle, die schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren und neu verkauft werden.

Die EU-Verordnung sieht für das Kunstgeräusch eine Geschwindigkeit bis 20 km/h vor. Die EU-Richtlinie verbietet Melodien wie: Hundegebell, Glockengeläut, Sirenen oder Melodien.

Außerdem muss es in den Ländern der EU einen Knopf geben, mit dem das Geräusch selbst ausgeschaltet werden kann.

Lautstärke ist geregelt

Die Mindestlautstärke muss für ein Elektrofahrzeug künftig bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h 50 Dezibel betragen, bei 20 km/h sind mindestens 56 Dezibel vorgeschrieben, rückwärts 47 Dezibel.

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