Kfz-Steuer für Elektroautos

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Die Höhe der Kfz-Steuer für Elektroautos richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs. Grund ist, das im Sinne des Umweltschutzes Elektrofahrzeuge gefördert werden sollen. Der steuerfreie Zeitraum soll Bürger in Deutschland ermutigen, Elektroautos zu kaufen.

Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 zugelassen wurden bzw. werden, bekommen eine Steuerbefreiung von maximal 10 Jahren.

Beispiel E-Kennzeichen
Beispiel E-Kennzeichen

Nach Ablauf des steuerfreien Zeitraums müssen Elektroautos Kfz-Steuer zahlen. Kriterium ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs. Gerechnet wird pro angefangene 200 Kilo zGG:

  • Bis 2.000 kg 5,625 Euro
  • 2.001 – 3.000 kg 6,01 Euro
  • 3.001 – 3.500 kg 6,39 Euro

Beim Kauf eines Elektroautos sollte der Interessent auch auf die Elektroauto Kaufprämie achten.

Elektroauto und Einkommensteuergesetz

Das Aufladen des eigenen Elektroautos, zum Beispiel an der Firmen-Ladesäule ist kein geldwerter Vorteil und damit ist die Ladung nicht zu versteuern. Ebenfalls steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Ladekosten oder einer eigenen Ladestation.

Keine Steuerbefreiung von Hybridfahrzeugen

Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor und zusätzlichem Elektromotor, also Hybridfahrzeuge, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.

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