Elektroauto Kaufprämie

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Ziel der Kaufprämie für Elektroautos

Erreichen möchte die Regierung, dass durch die Kaufprämie (Umweltbonus) in Form eines staatlichen Förderprogramms ab Neuzulassung nach dem 18.05.2016 mehr Elektroautos in den Verkehr gebracht werden.

Höhe der Kaufprämie

Für die Kaufprämie hat Finanzminister Schäuble bis Ende 2019 0,6 Mrd. € eingestellt. Da der Staat lediglich 50% des Zuschusses finanziert, also 2.000 €, reicht der Gesamtbetrag für 300.000 reine E-Autos. Die Zuschüsse werden zu je 50% von Seiten der Steuerzahler und der Autoindustrie aufgebracht. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel, längstens bis Mitte 2019.

Liste der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (pdf-Datei) in Deutschland (Quelle: BAFA)

Die eigentliche Kaufprämie fällt unterschiedlich hoch aus. So erhalten Käufer von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen (0gCO2/km) eine Prämie von 4.000 € als Zuschuss. Fahrer eines Hybridfahrzeug mit Elektro- und Verbrennungsmotor (Plug-In Hybrid bis zu 50gCO2/km) erhalten eine Prämie in Höhe von 3.000 €. Bei den Hybridfahrzeugen ist ausschlaggebend, ob sich diese an der Steckdose laden lassen.

Für welche Elektroautos gibt es Fördermittel?

Die Förderung wird nur gewährt für Elektroautos wenn der Netto-Listenpreis für das Basismodell einen Betrag von 60.000 Euro nicht überschreitet.

Autokonzerne mit ihren diversen Marken von Volkswagen, Daimler und BMW ziehen mit der Elektroauto Prämie mit und auch Hersteller wie Citroën, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan, Peugeot, Renault, Toyota und Volvo sind dabei. Der Tesla S partizipiert nur bei einem gerechneten “Magermodell”.

Einzelne Anbieter wie Renault stocken die Prämie auf, um Kunden anzulocken. Man darf also sicherlich noch gespannt sein, was sich hier zukünftig noch tut.

Antrag für Kaufprämie

In der offiziellen Pressemitteilung heißt es: „Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Weiterhin muss das Fahrzeug mindestens neun Monate im Besitz des Käufers bleiben. Das gilt auch für geleaste Elektrofahrzeuge.

Die Elektroauto Kaufprämie wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt. Zur Beantragung der Prämie muss dem Bafa eine Kopie der Rechnung vom Autohändler sowie der Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorgelegt werden.

Zu beachten ist, dass auf der Rechnung die Bestätigung vorhanden sein muss, dass der Hersteller bereits seinen Teil der Elektroauto Kaufprämie vom Kaufpreis abgezogen hat. Die restlichen 50% werden durch die Bafa ausgezahlt.

Weitere Anreize für den Kauf eines Elektroautos

Neben der reinen Elektroauto, Kaufprämie hat man nun zukünftig als Fahrer handfeste Steuervorteile. So wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 die Steuerbefreiung für neue und umgerüstete Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Nach diesem Zeitraum wird die Berechnung der Kfz-Steuer über das zulässige Gesamtgewicht berechnet. Voraussetzung ist, dass sich die Steuergesetzgebung für PKW bis zu dem Zeitpunkt nicht ändert. Diese Befreiung gilt nicht für die Kombination von Verbrenner- und Elektro-Antrieb.

Keine Versteuerung geldwerter Vorteile beim Stromtanken im Betrieb

Arbeitgeber können ihren Angestellten die Möglichkeit geben, den Akku ihres privaten E-Autos im Unternehmen auf zuladen. Der steuerfreie Vorteil umfasst ebenso das Betanken eines Firmenwagens, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassen hat. Der Betrieb kann seinem Arbeitnehmer sogar eine Ladestation für zu Hause zur Nutzung überlassen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber erbracht werden.

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