Einige E-Autos sind im Jahr 2017 auf dem Markt. Neben dem Design, Ausstattung und Reichweite interessieren den Käufer die vom Hersteller gewährten Gewährleistungen. Bedenkenträger sollen mit umfassenden Gewährleistung von der Qualität und Langlebigkeit des Produktes überzeugt werden. Der Autor hat versucht einmal die Garantien nach den Angaben der Hersteller zusammen zustellen. Grundsätzlich sind bei der Gewährleistung Verschleißteile wie Bremsen ausgeschlossen.
Gewährleistung Renault ZOE
Renault gewährt auf den Antriebsstrang nur zwei Jahre Garantie. Bei der Batterie wird eine Garantie von acht Jahren oder 160.000 Kilometern sowie auf die Leistungsfähigkeit von 66 Prozent der zu Beginn vorhandenen Ladekapazität gewährt. Auch bei Renault gibt es gegen Geld Pakete zur Gewährleistungsverlängerung.
Gewährleistung BMW i3
BMW gewährleistet für den BMW i3 nur die gesetzliche Gewährleistung innerhalb von 24 Monaten. Für die Verlängerung sind, je nach gewünschter Laufleistung, sogenannte Gewährleistungverlängerungs-Pakete gegen Geld zu erwerben.
Gewährleistung von Hyundai
Für den Hyundai IONIQ electric werden fünf Jahre ohne Kilometerbegrenzung und für die Batterie acht Jahre oder 200 000 Kilometer Laufleistung gewährleistet.
Gewährleistung von KIA
KIA gewährt beim Soul EV eine Garantie für 7 Jahre bei einer maximalen Fahrleistung von 150.000 km. Der Batteriesatz wird gewechselt wenn er 74 Prozent der Akkukapazität in den 7 Jahren unterschreitet. Der jährliche Service ist Pflicht zur Aufrechterhaltung der Garantien. Das Balancing der Akkus wird beim Service durchgeführt. Ist der Akku nach dieser Zeit defekt, muss dieser auf Kosten des Käufers des Wagens erneuert werden. Der Hersteller ist verpflichtet 15 Jahre für ein Modell Ersatzteile anzubieten, also auch Akkupacks.
Gewährleistung von Nissan
Beim Nissan Leaf mit 30 kWh Akku beträgt die Garantie auf die Batteriekapazität acht Jahre oder 160.000 Kilometer.
Angaben zu weiteren E-Fahrzeugen werden folgen.