Abrechnung an Ladestationen

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Authentifizierung an einer Ladestation

Zur Nutzung einer Ladestation im öffentlichen oder halböffentlichen Raum, zum Beispiel Tiefgaragen, ist eine Authentifizierung des Nutzers zum Zwecke der Erfassung für die Abrechnung des geladenen Stroms notwendig. Vor Anschluss des Ladekabels am Elektrofahrzeug muss sich der Nutzer anmelden.

Zur Anmeldung werden heute genutzt:

  • Ausweis mit codiertem RFID-Chip (radio-frequency identification), der an die Ladesäule gehalten werden muss, die Inhaberdaten und Abrechnungsstelle an die Ladestation übermittelt
  • Powerline-Communication (PLC) mit der Übertragung der Daten (Zertifikate) über das Ladekabel, d.h. Auto und Ladesäule kommunizieren direkt miteinander

Kosten Ladevorgang

Üblich sind die Berechnung der Ladezeit und Ladeleistung und abhängig von den verschiedenen Geschäfts- und Preismodellen der Betreiber der Ladeinfrastruktur. Das Preismodell legt der jeweilige Anbieter der Ladestation fest.

Abrechnung und Bezahlung des getankten Stroms

Wie die Abrechnung erfolgt, hängt immer vom jeweiligen Zugang ab. Wenn zum Beispiel die Nutzung verschiedener Ladestationen an einen Vertrag gekoppelt ist, bekommt der Nutzer eine zu seinem Vertrag gehörenden RFID-Chip oder über eine Smartphone App und Registrierung des Kunden. Abgerechnet wird dann über die Sammelabrechnung des Vertragsunternehmens.

EC- oder Kreditkarten basierte Direktbezahlmethoden waren bei der Mehrheit der Betreiber öffentlicher Ladestationen bisher aus Kostengründen nicht die erste Wahl. Hardwarekosten und Transaktionsgebühren waren im Vergleich zu teuer. Die RFID-Technologie dagegen ist ausgereift und hat sich als kostengünstige Variante bewährt. Alternativ werden von einzelnen Roamingpartnern bereits heute Smartphone basierte Zugangsverfahren entwickelt. Diese bieten die Möglichkeit, direkt vor Ort mittels App auf einem Smartphone zu bezahlen.

Es ist noch offen, ob die Smartphone basierte Zugangslösung und Bezahlung per NFC-Technologie zur Marktreife gelangt.

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