Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 13K5412/15) hat keine Bedenken gegen Diesel-Fahrverbote in der Landeshauptstadt und gab damit der Deutschen Umwelthilfe Recht. Eine solche Maßnahme verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Gesundheit der Bevölkerung sei höher zu bewerten als das Recht einzelner Autofahrer, so Richter Wolfgang Kern. Der Jurist machte mit seinem Urteil klar, dass er die Absichtserklärungen der Politik nicht mehr tolerieren will.

Der Richter stellte außerdem fest, dass mögliche Fahrverbote nicht nur für Tage mit erhöhten Schadstoffwerten gelten müssen. Wenn Stuttgart die Luftqualität in der Stadt tatsächlich verbessern wolle, müssten wohl etliche Dieselfahrzeuge grundsätzlich ausgesperrt werden.