Gesundheit der Bevölkerung hat Vorrang vor Autofahrern
Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 13K5412/15) hat keine Bedenken gegen Diesel-Fahrverbote in der Landeshauptstadt und gab damit der Deutschen Umwelthilfe Recht. Eine solche Maßnahme verstoße nicht... weiter lesen —>