Käufer von Tesla-Modellen müssen ab dem 1. Januar 2017 das Strom-Zapfen am Supercharger-System bezahlen. Die Preise sollen zeitabhängig und je nach regionalen Stromkosten variieren.
Als Trostpflaster erhalten Neukunden eine jährliche Gutschrift über 400 kWh, die an den Superchargern eingelöst werden kann.
Kunden von bereits auf der Straße befindlichen Fahrzeugen dürfen weiterhin umsonst laden. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die noch 2016 bestellt wurden und die die Auslieferung des Modells von Tesla vor dem 1. April 2017 stattfindet.