Bisher ist die Elektromobilität auf zwei und drei Rädern in diesem Blog etwas kurz gekommen. Das soll an dieser Stelle nachgeholt werden. Immer mehr Startups (to start up = gründen, in Gang setzen) beschäftigen sich mit Elektromobilität auf zwei und drei Rädern.
Anforderungen an Motorfahrzeuge mit Elektroantrieb
Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung.
Pedelecs (Akronym für Pedal Electric Cycle) oder eBikes haben den Straßenverkehr erobert. Für den Zweiradhandel sind diese technisch perfektionierten Zweiräder ein wirtschaftliches Geschenk.
Die Palette wird ergänzt durch eScooter, eRoller oder Kick-Scooter. Unter diese Spezies fallen Elektro-Tretroller und sollen eine offizielle Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr laut Verkehrsministerium (»Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr«) bekommen. Die Nutzer eines Elektro-Tretrollers dürfen damit bis zu 20 km/h fahren.
Die genannte Spezies darf mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Wenn es keinen Radweg gibt, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege dürfen nicht befahren werden.
Welche Ausstattung ist erforderlich?
An Ausstattung muss vorhanden sein: Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkern) und einer hell tönenden Glocke. Diese motorisierten Roller brauchen eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer oder Fahrerin muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.
Skateboards und Hoverboards mit E-Antrieb
Skateboards mit Elektromotor sind quer stehende Gefährte mit zwei Rädern und werden als Hoverboards bezeichnet. Skateboards und Hoverboards mit Elektroantrieb sollen angeblich für den öffentlichen Straßenverkehr verboten bleiben. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die 70 Euro kostet.
Deutschland schafft es nicht bis 01.2019
Wie der Presse zu entnehmen ist, wird es keine Zulassungen für Pedelecs eBike eScooter eRoller Kick-Scooter ab Januar 2019 geben…