Bereits seit 2009 unterliegen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU einer CO2/km Regulierung. Die EU-Grenzwerte für den Flottenverbrauch bei neuen Wagen wurden wie folgt festgelegt:
- Jahr 2015: 130g CO2/km
- Jahr 2021: 95g CO2/km
- Jahr 2025: 80,75g * CO 2/km
- Jahr 2030: 61,75g * CO2/km
* Planungen der EU
Flottenverbrauch bedeutet den durchschnittliche Kraftstoffverbrauch für die Fahrzeuge eines Produzenten.
Da die aktuelle Mode immer größere, schwerere und in der Leistung stärkere Fahrzeuge fördert, werden voraussichtlich in den nächsten Jahren immer mehr Plug-In-Hybrid und immer mehr E-Auto – Modelle von den Herstellern produziert und verkauft werden müssen. Sonst sind die EU-Vorgaben nicht zu erreichen.
In Westeuropa werden jährlich etwa 12 bis 14 Mio. Neuwagen zugelassen. Nur auf diese Neuwagen bezieht sich die diese Regulierung. Der VDA meint, dass die politisch gewollte Fortschreibung zum verfrühten Ende des Verbrennungsmotors führt.