Dies gilt nicht nur für die Städte, sondern auch für den ländlichen Bereich. Auf öffentlichen Parkplätzen, auf den Stellplätzen der Hotels und Einkaufscenter, aber auch in Parkhäusern können E-Autos geladen werden. Zudem hat sich die Leistung der Fahrzeuge in Bezug auf die Akkulaufzeit deutlich verbessert. Die Reichweite ist größer, das Nachladen nicht mehr so häufig erforderlich. Aber auch der Klimaschutz ist ein Kaufanreiz für das E-Auto. Die Fahrzeuge stoßen keinerlei Emissionen aus und es gibt keine Fahrverbote in den Innenstädten. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Kosten günstiger sind als beim Verbrenner. Benzin und Diesel sind in den letzten Jahren im Preis deutlich angestiegen. Wer ein Eigenheim mit Solarthermieanlage besitzt, kann das Auto kostenneutral laden. So amortisiert sich schon nach kurzer Zeit der etwas höhere Kaufpreis, der für ein E-Auto zu zahlen ist.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist erforderlich
Ebenso wie ein Verbrenner wird das E-Auto im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Dafür ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese Versicherung ist eine Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs: Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die der Fahrzeughalter einem Dritten fahrlässig zufügt. Dazu zählen Schäden an Fahrzeugen, aber auch Personenschäden oder Beschädigungen am öffentlichen Gut. Dazu gehören beispielsweise Schäden an öffentlichen Straßenbäumen oder Masten von Ampeln. Der verpflichtende Abschluss einer Haftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass ein unverschuldet Geschädigter nicht auf den Kosten sitzenbleibt. Wenn bei der Zulassung keine Zustimmung von einer Versicherung für die Übernahme einer Haftpflichtversicherung vorliegt, kann das Fahrzeug nicht zum Führen im öffentlichen Straßenverkehr angemeldet werden.
Haftpflichtversicherung durch weiteren Schutz vervollständigen
Es ist möglich, die Haftpflichtversicherung durch weitere Bausteine zu vervollständigen. Dazu gehört in erster Linie die Kaskoversicherung. Die Versicherer bieten eine Vollkasko und eine Teilkasko an. Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkasko ein. Sie übernimmt Schäden, die durch den Fahrzeughalter fahrlässig an seinem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die Teilkaskoversicherung ist für Schäden zuständig, die durch einen Wildunfall, durch Vandalismus oder durch Diebstahl entstehen. Auch Glasbruch und ein Einbruch in das Fahrzeug mit dem Diebstahl einzelner Teile, etwa des Autoradios, sind durch die Teilkasko versichert. Der Abschluss von Vollkasko und Teilkasko ist freiwillig. Beide Policen sind für neuere Fahrzeuge dringend empfehlenswert. Wird das Auto finanziert, kann die kreditgebende Bank den Abschluss einer Vollkaskoversicherung zur Kreditabsicherung verlangen.
Ist eine Insassenversicherung erforderlich?
Einige Anbieter haben Policen für die Insassenversicherung im Portfolio. Diese Versicherung übernimmt Schäden, die Insassen erleiden, wenn der Fahrzeugführer einen Unfall schuldhaft verursacht. Ist er unschuldig, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten. Aus diesem Grund ist die Insassenversicherung ergänzend möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Abschluss einer Versicherung für Elektrofahrzeuge
Die Vorgaben gelten auch für den Abschluss einer Versicherung für Elektrofahrzeuge. Auch ein E-Auto darf nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Der Abschluss der Versicherung ist bei verschiedenen Anbietern, wie hier bei AdmiralDirekt, möglich. Zu beachten ist, dass es sich dabei um eine spezielle Versicherung für Elektroautos handelt. Anders als bei einer Versicherung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist es empfehlenswert, die Batterie und die Wallbox des Fahrzeugs separat zu versichern. Wenn an beiden Elementen Schäden entstehen, kann dies zur Einschränkung der Mobilität führen. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Anbieter, die spezielle Versicherungen für E-Autos in ihrem Portfolio haben.
Die grundlegenden Leistungen sind identisch
Die grundlegenden Leistungen unterscheiden sich zwischen Fahrzeugen für Verbrennungsmotoren und denen für E-Autos nicht. Die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind gesetzlich vorgegeben. Dazu gehört auch eine Deckungssumme, die ein Mindestmaß umfassen muss. Wenn sich Besitzer eines E-Autos für eine passende Versicherung entscheiden, bietet die Police zusätzliche Leistungen an. Diese umfassen beispielsweise eine Mobilitätsgarantie für die Batterie. Sollte diese ausfallen oder einen Defekt aufweisen, kann der Besitzer die Versicherung für den Austausch in Anspruch nehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Batterie unterwegs einen Defekt erleidet. Für Fahrzeugbesitzer ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten für die Batterie nicht in der Police enthalten sind. Nur der Austausch und ein eventuelles Verbringen des Fahrzeugs in die Werkstatt ist in den Leistungen enthalten.
Auf spezielle Policen für E-Autos achten
Besitzer von E-Autos sollten darauf achten, dass sie eine Police für das E-Auto abschließen. Dann erhalten sie zusätzliche Leistungen, die auf den Fahrzeugtyp abgestimmt sind.