Ladestationen freihalten
Eine Ladestation ist kein Dauerparkplatz und ist ausschließlich für E-Autos freizuhalten.
Freundlich auf Probleme hinweisen
Sollte eine Ladestation für Elektromobilität von einem Fahrzeug, zum Beispiel mit Benzin- oder Dieselmotor, belegt sein, weisen Sie den Besitzer, mündlich oder schriftlich, höflich darauf hin, dass Sie Ihr E-Auto nicht aufladen können. Die Nachricht sollte freundlich sein und versuchen Einsicht für Autofahrer mit E-Autos zu überzeugen.
Parkplätze an Ladestationen nur zum Strom tanken belegen
Eine Ladestationen darf nur so lange belegt werden, wie Energie geladen wird. Denn sicherlich wartet das nächste E-Auto schon in der Nähe. Die Ladestationen muss möglichst umgehend nach der Beendigung des notwendigen Ladevorgangs wieder frei gegeben werden.
Fremde E-Autos nicht vom Strom trennen
Besitzer eines Elektroautos sollten davon absehen, Kabel von Elektroautos von der Elektroauto-Ladestation zu trennen, um Ihr eigenes Fahrzeug auf zu laden. Bei manchen Modellen sind die Stecker während des Ladevorgangs verriegelt. Ist der Ladevorgang des Vorgängers bereits beendet, kann in diesem Fall mit gutem Gewissen dessen Fahrzeug von der Ladestation getrennt und das eigene E-Auto kann mit der Ladesäule verbunden werden. Den Eigner sollte man jedoch in diesem Falle durch eine kurze und freundliche Notiz benachrichtigen.
Sicherheit für Dritte an der Ladesäule
Das eigene Ladekabel sollte nicht zur Stolperfalle für Dritte werden. Der nicht benötigte Teil des Kabels muss stets sauber verstaut werden. Zudem müssen Beschädigungen oder Sicherheitsmängel an Ladestationen oder deren Kabel unmittelbar dem Betreiber gemeldet werden, da ggfs. Lebensgefahr bei Stromkontakt bestehen kann.